Besondere Steuerberatung

Die Besonderheiten liegen in der Beratung!

Steueroptimale Rechtsformwahl

Warum betreiben Sie Ihre Firma als GmbH? Oder warum bevorzugen Sie die Rechtsform der GbR für Ihr Unternehmen? Wann haben Sie zuletzt nach der aktuell steueroptimalen Rechtsform gefragt?

Für jede Rechtsform sehen gesetzliche Normen unterschiedliche Anforderungen bei deren Errichtung, laufendem Betrieb oder Liquidation vor. Jedoch unterliegt die Wahl der optimalen Rechtsform auch steuerlichen Kriterien und deren Auswirkungen. In Abhängigkeit von Ihrem Geschäftsbetrieb erhalten Sie ein maßgeschneidertes Konzept für eine steueroptimale Rechtsform.

Für bestehende Unternehmen ist zur Fortsetzung des Unternehmenswachstums oder Anpassung von veränderten Schwerpunkten die rechtzeitige Umwandlung der Rechtsform sinnvoll. Gerne helfe ich Ihnen bei der Umsetzung dieses komplexen Vorhabens. Dabei gilt es, Probleme in Bezug auf die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sowie die Darstellung nach außen zu vermeiden und steuerliche Vorteile konsequent zu nutzen.

Wichtige steuerliche Fragen sind z. B., was bei einer Umwandlung mit den stillen Reserven des umzuwandelnden Unternehmens oder mit den Pensionsrückstellungen geschieht und wie die weiteren zu übertragenden Vermögensgegenstände steuerlich behandelt werden sollen.

Ausdrücklich bietet diese Kanzlei auch in diesem Themenfeld keine juristische Rechtsformberatung an. Diesbezüglich wird die Konsultation eines Rechtsanwaltes angeraten.

Gutachtertätigkeit

Aufgrund der Berufsausbildung benennt die Wirtschaftsprüferkammer vereidigte Buchprüfer als "geborene" Sachverständige.

Gestützt auf meine Berufserfahrung werden Gerichts- und Privatgutachten erstellt.

Im Fokus der Mittelstandsberatung

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die übliche betriebswirtschaftliche Literatur auf Großunternehmen abzielt. Das liegt zum Teil auch daran, dass Großunternehmen ganze Lehrstühle sponsern.

Das können kleine und mittlere Unternehmen natürlich nicht. Dennoch ist es sehr sinnvoll, sich mit den klassischen Gebieten der Unternehmensführung zu beschäftigen:

  • Verkauf
  • Einkauf
  • Personalwirtschaft
  • Controlling / Erfolgsrechnung
  • evtl. Materialwirtschaft

Wie Sie sehen gibt es auch für kleinere und mittlere Unternehmen durchaus attraktive Betätigungsfelder, um Ihr Unternehmen strukturiert erfolgreich zu führen.

Hierzu bedarf es keiner "Großunternehmensbetriebswirtschaft", sondern vernünftig, auch auf kleinere und mittlere Unternehmen zugeschnittene betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Eine auf Unternehmen ausgerichtete Steuerkanzlei kann Sie sehr viel besser als Unternehmensberater hier unterstützen. Stehen doch neben den zeitnah verfügbaren Daten der Buchhaltung und Abschlüsse auch weiterführende elektronische Auswertungen und die eigenen Erfahrungen des Kanzleiinhabers als Unternehmer zur Verfügung.

Vorsorge

Sie müssen etwas tun! – So zutreffend drückt es ein Vermögensanlageberater des Kanzleiumfeldes aus.

Rentenversorgungslücke – Krankentagegeldversicherung – Pflegeleistungen – Beitragssteigerung bei privaten Krankenversicherung – viele Themen, mit denen sich jeder Einzelne in einer Älter werdenden Gesellschaft auseinander zu setzen hat.

Was meine Kanzlei nicht anbietet:

Hier werden keine Vorsorgeprodukte angeboten. Es besteht kein Exklusivvertrag mit einem Anbieter Produkte.

Was hier angeboten wird:

Vertragsdurchsicht vor Unterschrift durch Sie. Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Kanzlei können für Sie möglicherweise gute Tipps gegeben werden, welche Stärken und welche Schwächen der Ihnen gerade vorgelegte Vertrag aufweist. Wie oft ist es sinnvoll vorher zu fragen, als sich Jahre später zu ärgern.

Erben und Unternehmensnachfolge

Das Leben ist endlich. Machen Sie Ihr Unternehmen vorher unsterblich.

Die Beratung zur Sicherung Ihres Unternehmens und Ihres Privatvermögens umfasst zwingend den offenen und vorausschauenden Umgang mit der Nachfolgefrage.

  • Steht ein geeigneter Nachfolger zur Verfügung?
  • Soll das Unternehmen aufgegeben oder veräußert werden?
  • Möchten Sie gerne einen weiteren Einfluss behalten?
  • Möchten Sie andere von jeder Einflussnahme ausschließen?
  • Möchten Sie Gewinne einem bestimmten gemeinnützigen Zweck zuweisen?
  • Spielt die Nachfolgeregelung für Ihre Altersversorgung eine Rolle?

Konzeption und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen schließen ebenfalls die Auseinandersetzung mit dem Vermögen nach Eintritt eines Erbfalles mit ein. Sei es im Rahmen von Testamentsvollstreckungen oder Erbauseinandersetzungen – mit einem hohen Grad an Professionalität und Erfahrung schlage ich Ihnen einen sicheren Fahrplan für die Zukunft Ihres Unternehmens vor. Soweit erforderlich, wird natürlich auch die Kompetenz des Anwaltes oder Notars Ihres Vertrauens mit einbezogen.

Die Regelung der Unternehmensnachfolge wird durch die Kreditinstitute als eigener Bewertungspunkt im Rahmen des Ratings beurteilt. Sichern Sie sich günstige Zinskonditionen durch eine rechtzeitige Konzeption in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher oder personeller Hinsicht. Profitieren Sie auch von der steuerlichen Optimierung Ihrer Investitionsentscheidungen.

"Schaffen Sie sich Raum für Ihre Kreativität und überlassen Sie uns den Formalismus, denn Sie allein sind der Motor Ihres Erfolges!"