07.12.2016
Nicht wirklich. 1993 wurden sowohl die Rechtsanwaltsgebührenverordnung als auch die Steuerberatergebührenverordnung neu kalkuliert. Während die Rechtsanwälte Glück hatten, dass diese Gesetzesänderung bereits 1993 in Kraft trat, verschob sich dies für die Steuerberater auf das Jahr 1998 (inflationsbedingt wurden die Honorare für Rechtsanwälte nach oben angepasst).
Durch die Euro-Umstellung 2002 wurden sowohl die Zehntelsätze als auch die Gegenstandswerte geglättet. Diese Glättung erfolgte jeweils zu Lasten der Steuerberater. Nach Berechnung der DATEV haben die Steuerberater alleine hierdurch im Jahr 2002 5 % Honorare gegenüber 2001 verloren.
Die letzte Änderung im Jahr 2007 betraf lediglich die Erfassung neuer Anlagen, jedoch wurden die Honorare nicht heraufgesetzt. Sie müssen wissen: Die Honorare steigen nur etwa ein Drittel so schnell wie die Gegenstandswerte. Das können Sie anhand der Tabellen schnell überprüfen, wenn Sie die Gegenstandswerte mal in Sprüngen von 10.000 – 100.000 – 1.000.000 Euro klettern lassen und die volle Gebühr daneben legen.
07.12.2016
Ganz einfach: Schauen Sie, z. B. auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer, wo Sie die Steuerberatergebührenverordnung unter den weiterführenden Links finden oder klicken Sie hier.
07.12.2016
Anders als bei Rechtsanwälten sind Steuerberatererfolgshonorar grundsätzlich untersagt, soweit es um Steuerberaterleistungen geht, die von der Steuerberatergebührenverordnung erfasst werden.
Das hat für Sie als Mandant natürlich auch Vorteile: Die Steuerberater sind somit überhaupt nicht daran interessiert, mögliche theoretische Horrorszenarien zu konstruieren (das kostet ja Zeit!) und dann möglicherweise gar nicht mal so seriös ermittelte Steuervorteile als „Erfolg" zu beziffern.
07.12.2016
Aber sicher! Wie unter „H-Frage" dargelegt, beeinflusst die von Ihnen in der Steuerkanzlei verursachte Arbeit ganz entscheidend die Honorarbemessung. Wenn die berühmt berüchtigte „Bananenkiste" abliefern und hier erst einmal Privates von Geschäftlichem getrennt werden muss und weitere sehr zeitaufwendige Vorarbeiten erledigt werden müssen, ist objektiv die Zeiterfordernis viel höher als wenn die Unterlagen bereits sorgfältig aufbereitet hier eintreffen: z. B. wenn Sie die Belege hinter die Kontoauszüge einsortieren, das Kassenbuch ein A führen oder eine Vorsortierung Ihrer Unterlagen getrennt nach Steuerarten vornehmen.
Sie erhalten hier sehr gerne Auskunft, welche Arbeiten Sie sinnvollerweise schon im Vorhinein leisten können.
07.12.2016
Im Laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass eine Steuerkanzlei wie eine Eisdiele arbeitet: Hochsaison ist der Winter, denn am 31. Dezember eines jeden Jahres werden nach der derzeitigen Handhabung die Steuererklärungen des Vorjahres fällig und es gilt: „Abends wird der Faule fleißig"! Ich versuche jederzeit der Erwartungshaltung vorzubeugen, dass 75 % aller Mandanten am 22. Dezember sofort ihre Steuererklärung wieder mitnehmen können und, dass diese optimal bearbeitet ist. Das geht in aller Regel wirklich nicht! Steuererklärungen sind Such-Finde-Prozesse in denen die von Ihnen vorgelegten Informationen aufbereitet werden, Fragen abgeklärt werden und nach Beantwortung der Fragen einem dem Finanzamt präsentierbare Steuererklärung entwickelt wird. Deshalb der generelle Rat: Geben Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig ab! Hierdurch werden vermeidbare Bearbeitungsfehler durch die volle Wirksamkeit der internen Kontrolle erfahrungsgemäß höchst unwahrscheinlich. Außerdem können Sie sich frühzeitig auf mögliche Steuernachzahlungen einstellen. Eventuell gibt es ja auch eine Steuererstattung: Und was hält Sie dann davon ab, Ihre Steuererklärung auch schon zu Ostern abzugeben?