Sehr viele Bundesbürger sind per Gesetz zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet.
Das ist zunächst einmal lästig: Was will das Finanzamt überhaupt? Es gibt eine Fülle von Steuererklärungsformularen. Welche müssen, welche sollten und wie ausgefüllt werden?
In einem weiteren Bearbeitungsschritt klärt sich, welche Daten in die Erklärung einfließen sollen, denn oft herrscht Unsicherheit über den Umfang der Einnahmen und der Ausgaben.
Insbesondere Steuersparmöglichkeiten werden oft nicht in vollem Umfang genutzt und so beispielsweise Erstattungen verschenkt.
Zwar ist das Bearbeiten von Steuererklärungen für alle Steuerkanzleien ein Grundgeschäft, jedoch werden Sie die Unterschiede in der Genauigkeit der Bearbeitung bei doch vergleichsweise kurzer Bearbeitungszeit merken. So können Sie baldmöglichst Ihren Erstattungsantrag stellen oder sich rechtzeitig auf eine Nachzahlung vorbereiten.
Über die in der Steuerkanzlei Müller-Greven verwendete Software stehen – soweit erkennbar – alle in der Bundesrepublik verwendeten amtlichen Steuervordrucke zur Verfügung.
Jeder möchte gerne eine möglichst hohe Steuererstattung haben und das möglichst schnell.
Gerade im privaten Bereich zeigt sich, dass ein systematisches Aufbewahren von Belegen und von Vermerken zur Glaubhaftmachung manchmal ungeahnte Steuersparpotenziale bietet. In Ihrer privaten Steuererklärung sammeln Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Bitte lassen Sie sich beraten, in welchen Bereichen Sie wirklich echte Belege vorlegen müssen oder wo möglicherweise das Glaubhaftmachen als ausreichend zum Durchsetzen Ihrer Steuererstattungsansprüche vom Finanzamt angesehen wird.
Die Ausgangslage ist hier ganz einfach: Sehr übersichtlich verschafft sich das Finanzamt die Informationen, was Ihnen steuertechnisch zugeflossen ist. Hieran wird die Folge "Steuerberechnung" gehängt. Damit aus Ihrer Sicht das Finanzamt nicht über das Ziel hinausschießt, müssen Sie – wie vorstehend beschrieben – Material sammeln.
In dem Unterabschnitt "Vereine" wurde auf die Notwendigkeit einer sauberen Datenerfassung hingewiesen. Deshalb hier nur die Bitte an Sie, auch mal kurz bei "Unternehmen" einzuklicken.
Ergänzend gilt zu Vereinen, dass diese zum Teil auch als gemeinnützig angesehen werden. Hier ergeben sich in der Rechnungslegung besondere Erfordernisse hinsichtlich der Abgrenzung zwischen
Je nachdem ergeben sich auch hinsichtlich der Umsatzsteuer unterschiedliche Folgerungen.
Zudem müssen Sie bedenken, dass es für einen Verein, der "ins Gerede" gekommen ist, schwierig wird noch Spendenmittel zu erwerben. Deshalb kann diesseits nur empfohlen werden, von Anfang an die Vereinsbuchführung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich hier größter Akkuratesse zu bedienen.
Die Kanzlei bietet zudem die Möglichkeit, bereits in der Buchhaltung bei Vereinen mit mehreren Aktivitäten diese auch buchungstechnisch zu trennen. Hierdurch erhalten Vorstände und Mitglieder eine hohe Transparenz über die jeweiligen Tätigkeitsbereiche.
Tätigkeitsfelder:
Unternehmer sind grundsätzlich rechnungslegungspflichtig. Das kann zum einen lästig und zeitraubend sein und zum anderen auch teuer. Sei es, dass sie ihre Steuererklärung auf eine so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung aufbauen, sei es, dass sie bilanzierungspflichtig sind. In jedem Fall müssen sie jährlich nach außen hin Rechnung legen. Das ist für sie nicht nur lästig, weil es ihre Zeit kostet, sondern auch teuer. Sie müssen die Abgaben entrichten und zudem in aller Regel jemanden beauftragen, der ihnen nach rechtlich neustem Stand bei der Aufbereitung der Unterlagen zur Seite steht.
Damit vorstehendes für Sie aber nicht zum blanken Ärgernis wird, nutzen Sie einfach die Ressource "Datenerhebung" für Ihre Zwecke im Sinne einer für Sie sinnvollen Datenauswertung.
Bitte lassen Sie sich beraten, inwieweit hier – teilweise nur durch minimale Umstellungen in der Buchhaltung – für Sie auf einfache Art und Weise nachvollziehbare Zahlenreihen abgeleitet werden.
Freiberufler sind mir persönlich ans Herz gewachsen! Schließlich sind meine Frau (Ärztin) und ich seit 1996 Angehörige dieser Berufsgruppe.
Freiberufler suchen typischerweise eine zielgerichtete Beratung, nutzen aber leider viel zu wenig die betriebswirtschaftliche Auswertung als Ressource und scheuen zu Recht eine komplexe betriebswirtschaftliche Darstellung, wie diese ja für Großunternehmen angemessen sein kann.
Auch stehen hier im Fokus Beratungen betreffend Unternehmensnachfolge, Vermeidung der Erbschaftssteuer sowie ein vernünftiger Vermögensaufbau.
Derartige Beratungsangebote ziehen sich wie ein roter Faden durch meine Berufserfahrung.
Tätigkeitsfelder:
Ihre Mitarbeiter sind Ihr Kapital und die Führung eines motivierten Teams Ihre Stärke.
Nutzen Sie die Stärken Ihrer Steuerkanzlei: Sachgerechte Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuervoranmeldung für das Finanzamt. Widmen Sie sich Ihren eigentlichen Geschäftsfeldern und überlassen Sie uns sämtliche Abwicklung mit Ämtern und Institutionen.
Zusatzleistungen:
Das vergangene Geschäftsjahr ist mehr oder weniger lange aus Ihrem Sinn und dennoch fordern Kapitalgeber und Institutionen per anno den Jahresabschluss Ihres Unternehmens. Gemäß den Anforderungen nach § 18 Kreditwesengesetz erstellt die Steuerkanzlei Müller-Greven zügig, nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, Ihren Jahresabschluss. Wenn Sie möchten: Der Abschluss kann auch nach IFRS erstellt werden. Die sachgerechte Darstellung Ihres Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens ist die Grundlage für Ihre Jahresabschlussanalysen und gesetzliche Prüfungen.
"Man muss die Zukunft im Sinn und die Vergangenheit in den Akten haben."
Die Finanzbuchhaltung ist das Herzstück Ihres Rechnungswesens. Diese wird auch als "externes Rechnungswesen" bezeichnet, weil hiermit die Rechenschaftslegung gegenüber Dritten wie Ihrem Finanzamt oder Ihrer Bank erfolgt. Aufbau und Inhalt der Finanzbuchhaltung haben aufgrund ihrer Auswirkungen den so genannten "Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung" und einer Reihe gesetzlicher Anforderungen zu genügen.
Zunächst werden in der Finanzbuchhaltung alle Zahlungsvorgänge mit Belegen und Rechnungen auf Konten erfasst. Daraus leitet sich monatlich die kurzfristige Erfolgsrechnung, kurz KER (andere Benennung: betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA) durch eine sachlogische Zusammenfassung der Konten ab.
Aus der Finanzbuchhaltung wird zum Jahresende zudem die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung oder die Einnahmen-Überschussrechnung abgeleitet.
Deshalb wird in dieser Kanzlei ein großes Augenmerk auf die sorgfältige und korrekte Erfassung des Buchungsstoffes gelegt.
Die Betriebsbuchhaltung wird auch als "internes Rechnungswesen" bezeichnet. Sie dient allein ihren Zwecken und ist frei gestaltbar. Somit stellen Betriebsbuchhaltungen – neben der Finanzbuchhaltung – den so genannten zweiten Buchungskreis dar.
Insbesondere ist hier stets der zu betreibende Aufwand der Datenbeschaffung und Datenauswertung mit dem Erkenntnisnutzen abzuwägen.
Sinn der Betriebsbuchhaltung ist es, entsprechend dem betrieblichen Leistungsprozess Erträge und Kostenarten möglichst genau auf Kostenstellen und Kostenträgern zu verrechnen. Hieraus lassen sich dann folgende Fragen betriebswirtschaftlich begründen: Wo soll investiert werden und welche Bereiche müssen umstrukturiert werden?
Je tiefer die Gliederung des Unternehmens nach Produktvielfalt, Abteilungen und Standorten ist, desto überlebensnotwendiger wird eine kluge Betriebsbuchhaltung. Kleinere Unternehmungen können in vielen Fällen die erforderlichen Daten ohne weiteres aus der Finanzbuchhaltung zusammenstellen und sachgerecht auswerten.